Betrug, Phishing, versteckte Werbung:
EU knöpft sich Booking.com vor
Die EU-Kommission geht gegen das Reiseportal Booking.com vor. Eine offizielle Untersuchung nach dem Gesetz über digitale Dienste soll klären, ob die Plattform genug gegen betrügerische Angebote, Phishing und versteckte Werbung unternimmt.
Kriminelle nutzen die Plattform zunehmend, um Nutzern nicht existierende Immobilien anzubieten oder mit gestohlenen Identitäten Zahlungen zu erschleichen. Zuvor hatte die Kommission Risikoberichte ausgewertet, die das Unternehmen für dieses und die vergangenen drei Jahre eingereicht hatte. EU-Vertreter bezeichnen die bisherigen Schutzmaßnahmen der Plattform als absolut unzureichend.
Mitunter fällt der Betrug erst am Urlaubsort auf, wenn Nutzer vor verschlossenen Türen stehen oder von Nachbarn erfahren, dass das gebuchte Ferienhaus gar nicht zur Vermietung steht. Da Booking.com seinen Hauptsitz in den Niederlanden hat, steht die EU in engem Austausch mit der dortigen Aufsichtsbehörde. Laut EU-Vertretern verzeichnete ein niederländischer Verbraucherbericht im ersten Teil des Jahres 2026 bereits 1072 Betrugsmeldungen zu Booking.com.
Nutzer müssen leicht nachvollziehen können, ob eine Unterkunft aufgrund passender Filter oder durch Bezahlung weit oben gelistet wird. Die EU-Technikchefin Henna Virkkunen betonte, dass europäische Bürger ihre Ferien ohne Angst vor Betrug buchen können müssen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen dem Portal Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Habt ihr auf Buchungsportalen schon einmal Erfahrungen mit Fake-Angeboten oder Phishing gemacht? Teilt eure Erlebnisse und Meinungen gerne in den Kommentaren mit uns!
Siehe auch:
- Die EU-Kommission leitet ein Verfahren nach dem Digital Services Act ein
- Verdacht auf mangelnden Schutz vor Datenklau und betrügerischen Inseraten
- Kriminelle kapern Vermieterkonten für Phishing im Nachrichtensystem
- Allein in den Niederlanden gab es 2026 schon 1072 gemeldete Betrugsfälle
- Geprüft wird zudem die Kennzeichnung bezahlter Platzierungen im Ranking
- Bei festgestellten Verstößen drohen Strafen bis zu sechs Prozent Umsatz
EU prüft Booking.com
Die Europäische Kommission hat heute ein förmliches Verfahren gegen das Reiseportal Booking.com eingeleitet. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste, kurz DSA. Die Brüsseler Behörde hatte die Plattform bereits im April 2023 als "sehr große Online-Plattform" eingestuft, womit die Seite besonders strengen Maßstäben ausgesetzt ist. Im Zentrum der Untersuchung steht aktuell der Verdacht, dass das Unternehmen Verbraucher in Europa nicht ausreichend vor betrügerischen Unterkünften und Datenklau schützt.Kriminelle nutzen die Plattform zunehmend, um Nutzern nicht existierende Immobilien anzubieten oder mit gestohlenen Identitäten Zahlungen zu erschleichen. Zuvor hatte die Kommission Risikoberichte ausgewertet, die das Unternehmen für dieses und die vergangenen drei Jahre eingereicht hatte. EU-Vertreter bezeichnen die bisherigen Schutzmaßnahmen der Plattform als absolut unzureichend.
Phishing und falsche Inserate
Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, stehen gezielte Phishing-Angriffe im Fokus der europäischen Aufsicht. Betrüger übernehmen die Konten von Unterkunftsbetreibern und verschaffen sich so Zugriff auf Reservierungsdaten der Nutzer. Anschließend fordern sie Gäste über das interne Nachrichtensystem auf, angebliche Restbeträge zu überweisen. Gelingt der Schwindel, ist das Geld in der Regel verloren.Mitunter fällt der Betrug erst am Urlaubsort auf, wenn Nutzer vor verschlossenen Türen stehen oder von Nachbarn erfahren, dass das gebuchte Ferienhaus gar nicht zur Vermietung steht. Da Booking.com seinen Hauptsitz in den Niederlanden hat, steht die EU in engem Austausch mit der dortigen Aufsichtsbehörde. Laut EU-Vertretern verzeichnete ein niederländischer Verbraucherbericht im ersten Teil des Jahres 2026 bereits 1072 Betrugsmeldungen zu Booking.com.
Versteckte Werbung im Ranking
Neben den Sicherheitsproblemen prüft die Europäische Union auch die Transparenz bei den Suchergebnissen. Unterkunftsbetreiber können ihre Sichtbarkeit auf dem Portal erhöhen, indem sie eine höhere Provision zahlen. Nach den strengen Vorgaben des DSA müssen derart nach oben gepushte Suchtreffer für die Anwender klar und deutlich als bezahlte Werbung erkennbar sein.Nutzer müssen leicht nachvollziehen können, ob eine Unterkunft aufgrund passender Filter oder durch Bezahlung weit oben gelistet wird. Die EU-Technikchefin Henna Virkkunen betonte, dass europäische Bürger ihre Ferien ohne Angst vor Betrug buchen können müssen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben drohen dem Portal Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Habt ihr auf Buchungsportalen schon einmal Erfahrungen mit Fake-Angeboten oder Phishing gemacht? Teilt eure Erlebnisse und Meinungen gerne in den Kommentaren mit uns!
Siehe auch:
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Witold PryjdaSenior Redakteur
Seit 1996 im Journalismus, ausgebildet an der Österreichischen Medienakademie. Sein Spektrum reicht von Robotern und KI über E-Autos bis zur Militärtechnik.
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